Deren unterschiedliche Interpretation und die entsprechend unterschiedliche Praxis des DAP und des SND zum Quellenschutz werden davon im Grunde nicht betroffen; diese unterschiedlichen Auffassungen werden vielmehr durch die jeweiligen Vorbehalte in den Weisungen der zuständigen Departemente und in der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen DAP und SND (s. Ziff. 1.3.2.) sozusagen geschützt.