dem Landesrecht als auch nach den allfälligen Absprachen mit solchen Dienststellen und den internationalen Usanzen in diesem Bereich (s. Ziff. 1.4.4.). Zwar wird mit der Vorlage „BWIS II“ eine „Vereinheitlichung“ des Quellenschutzes vorgeschlagen60. Die damit angestrebte Ausdehnung eines weitgehenden Quellenschutzes auf inländische Quellen ist aber rechtspolitisch immer noch umstritten und bezieht sich nur auf die formellen Rechtsgrundlagen. Deren unterschiedliche Interpretation und die entsprechend unterschiedliche Praxis des DAP und des SND zum Quellenschutz werden davon im Grunde nicht betroffen;