sowohl Geheimhaltung über die Identität der Person, die eine Information mitteilt, als auch über den Inhalt der Information“59. Würde diese Aussage zum Nennwert genommen, wäre eine Weiterverbreitung des Inhalts einer Information ausgeschlossen und es würde sich die Frage stellen, wozu die Information dann noch dienen soll. Die Quelle entscheidet im Grundsatz über ihr eigenes Interesse an der Nichtweitergabe ihrer Identität bei der Bearbeitung bzw. Weitergabe von Informationen. Dies zeigt sich insbesondere auch im Bereich der offenen Quellen.