In Bezug auf den Quellenschutz geht er offenbar von einer Differenzierung nach Art der Quelle aus. Er geht davon aus, dass ausländische Nachrichtendienste andere Schutzbedürfnisse als Privatpersonen haben und dass die Dienste intern als Quelle genannt werden dürfen, sofern sie dies nicht ausdrücklich selbst ausgeschlossen haben – dies insbesondere, weil die Herkunft der Information für deren Auswertung selbst eine wichtige Rolle spielen kann. Der DAP pflegt eine einschränkendere Praxis.