Beide Dienste berufen sich beim Austausch von Informationen, die von ausländischen Diensten stammen, vorweg auf die so genannte Third Party Rule (zu den Begriffen s. Ziff. 1.3.3.) sowie auf die (mit Ausnahme des Geltungsbereichs, der sich beim BWIS auf ausländische Quellen beschränkt) schon heute praktisch gleich lautenden gesetzlichen Regelungen zum Quellenschutz. Beides wird im DAP und im SND derzeit unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt: Der SND versteht unter der Third Party Rule im Wesentlichen eine Drittstaatregel.