1.4.5. Praxis im DAP und im SND Für die Darstellung der Praxis der beiden Dienste zur Handhabung des Quellenschutzes stützen wir uns auf die Angaben, die uns in den eingangs erwähnten Gesprächen gemacht wurden. Vorweg ist festzustellen, dass zwischen den allgemeinen Regelungen über die Informationsbearbeitung und die Informationsweitergabe sowie den Anforderungen des Quellenschutzes nicht immer klar differenziert wird. Beide Dienste berufen sich beim Austausch von Informationen, die von ausländischen Diensten stammen, vorweg auf die so genannte Third Party Rule (zu den Begriffen s. Ziff.