kundären Quellenschutz vor; danach sind nebst den Quellen selbst auch „die Art und die Intensität der Beziehungen zu ihnen, die eingesetzten Verbindungsmittel, die Methoden, Mittel und Resultate der Beschaffung sowie die Kontaktpersonen“ zu schützen. Es handelt sich dabei nicht um eigentliche Schutzbestimmungen für die Quellen, sondern eher um den Auftrag zur Sicherung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung als solcher. Keine spezifischen Hinweise finden sich in den Materialien über den „Schutz“ von ausländischen Dienststellen bzw. Organisationen.