VWIS enthalten dagegen je eine nicht abschliessende Umschreibung des Begriffs: Er umfasst „Personen, die sensitive Informationen weitergeben, die Nachrichtendienste im In- und Ausland sowie die Signalaufklärung“ bzw. „Personen, die staatsschutzrelevante Informationen weitergeben, Sicherheitsorgane, mit welchen der DAP zusammenarbeitet, sowie die Funkaufklärung“. Nicht erwähnt werden dagegen im Zusammenhang mit dem Quellenschutz die so genannten offenen Quellen, d.h. die frei zugänglichen Informationsmittel wie Medienerzeugnisse, Bibliotheken u.dgl., auf denen ein erheblicher Teil der beschafften Informationen beruhen dürfte.