sichtlich der Tragweite dieser Bestimmung nicht ganz einig55, doch ist dem Grundsatz der verfassungskonformen Gesetzesauslegung56 folgend davon auszugehen, dass Artikel 154 Absatz 1 und Absatz 2 Bst. a ParlG als lex specialis anzusehen sind und die Delegation der GPK nach den von ihr zu bestimmenden Verfahren eine uneingeschränkte Einsicht durchsetzen kann. 1.4.2. Begriff der Quelle Was den Begriff der „Quelle“ anbelangt, wird dieser weder in der Botschaft zum BWIS noch in der Botschaft zum Regelung im MG besonders erläutert. Artikel 11 Absatz 1 VND und Artikel 20a Absatz 2 VWIS enthalten dagegen je eine nicht abschliessende Umschreibung des Begriffs: