wird zur heutigen Regelung in Artikel 154 ParlG lediglich festgehalten, dass die Geschäftsprüfungsdelegation „neu auch Einsicht in … die Meldungen ausländischer Amtsstellen nehmen“ könne50. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates51 zwar gegen eine Ausdehnung der Einsichtnahmerechte auf Unterlagen zur Entscheidfindung des Bundesrats gewehrt, die Einsichtnahme in Informationen im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste dagegen insofern akzeptiert, als sie auf den kleinen Kreis der Delegation beschränkt wurde52. Auch im Plenum der beiden Räte wurde das Ver-