zustimmt. Textbeispiel: “Further dissemination to other countries is not authorized without prior approval of the originator”. Die Drittdienstregel (“Third service rule”): Diese Regel untersagt die Weitergabe der Information (nicht nur beschränkt auf die Quelle) an einen anderen Dienst, sofern nicht der absendende Dienst der Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Regel kann daher den Austausch von Informationen zwischen DAP und SND einschränken. Sie findet sich insbesondere in den Statuten des Club of Berne43 (Art. 5), der Middle European Conference44 (Art. 3) und des Groupe anti-terroriste45 (Ziff. 2.15).