The following information has been shared with the Government of Switzerland. It may be discussed with appropriately cleared members of the Swiss Government who have a need to know this information in accordance with their official duties”. Die Drittstaatregel (s. oben) hat, wie bereits erwähnt, keine einschränkende Wirkung auf den Informationstransfer zwischen DAP und SND; selbstverständlich wird aber damit die Weiterleitung der auf diesem Weg erhaltenen Informationen an andere Staaten untersagt, soweit nicht der Absenderstaat einer Weitergabe ausdrücklich