Wir haben im Rahmen der Besprechungen mit den Vertretern des DAP und des SND eine begrenzte Zahl von Beispielen für Bearbeitungsbedingungen erhalten, die ausländische Nachrichtendienste für die Übermittlung von Informationen machen. Die Beurteilung der verschiedenen Bedingungstypen stützt sich ausschliesslich auf diese Beispiele und ist daher nicht abschliessend. Die Regel des „need to know“ und die Regel der Sicherheitsprüfung (s. oben):