Besondere Bedingungen der ausländischen Nachrichtendienste Es kommt offenbar häufig vor, dass ausländische Dienste dem DAP und dem SND ausserhalb des jeweiligen Geltungsbereichs der Abkommen über den Schutz klassifizierter Informationen und der von den schweizerischen Diensten mit ausländischen Diensten getroffenen besonderen Vereinbarungen unter bestimmten, spezifisch formulierten Bedingungen Informationen zukommen lassen. Obschon solche Bedingungen keine formellen völkerrechtlichen Regelungen darstellen, werden sie vom empfangenden Dienst akzeptiert und müssen demzufolge respektiert werden.