c. es im Interesse der betroffenen Person liegt und diese zugestimmt hat oder deren Zustimmung nach den Umständen angenommen werden kann; d. es zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen der Schweiz oder des Empfängerstaates unerlässlich ist. 41 S. Notiz des EDA vom 27. Februar 2006 an die Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen, „Collaboration avec l’étranger du Service d’analyse et de prévention (SAP) de l’Office fédéral de la police“. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 85 Gutachten