Dies hängt in jedem Fall von jeweiligen Willen der Parteien ab. Da wir keinen Zugriff zu diesen Vereinbarungen haben, ist eine entsprechende Beurteilung hier nicht möglich. Im Fall der Vereinbarungen, die vom DAP getroffen werden, kann angenommen werden, dass der Gesetzgeber in der Tat den Abschluss von verbindlichen völkerrechtlichen Verträgen erfassen wollte, da solche nach Artikel 17 BWIS erforderlich sind, wenn der DAP mit ausländische Behörden Personendaten austauschen will40, und das Gesetz präzisiert, dass es sich um „eine genehmigte zwischenstaatliche Vereinbarung“ handeln muss. Diese Umschreibung kann sich nicht auf ein einfaches MoU beziehen.