Besondere Vereinbarungen des DAP bzw. des SND mit ausländischen Nachrichtendiensten Der DAP und der SND sind ermächtigt, Beziehungen mit ausländischen Diensten zu unterhalten und dabei mit diesen Diensten gewisse Zusammenarbeitsgrundsätze spezialvertraglich zu vereinbaren. Es stellt sich die Frage, ob es sich bei diesen Vereinbarungen tatsächlich um eigentliche völkerrechtliche Verträge handelt oder ob es jeweilen eher um ein einfaches „Memorandum of understanding (MoU)“ geht, das keine rechtliche Bindung entfaltet. Dies hängt in jedem Fall von jeweiligen Willen der Parteien ab.