Sicherheitsprüfungen: Zugang zu den Informationen erhalten einzig Personen, denen gestützt auf eine entsprechende Personensicherheitsprüfung vom zuständigen Staat eine Sicherheitserklärung erteilt worden ist. Drittstaatregel („third country rule“): Der Empfängerstaat leitet die klassifizierten Informationen nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des abgebenden Staates an einen Drittstaat oder eine internationale Organisation weiter.