ou produits entre les deux Etats ou entre des organismes publics ou privés soumis à leurs lois et réglementations nationales respectives“. Diesen Verträgen sind die folgenden Grundsätze gemeinsam: Gleichwertiges Schutzniveau: Der empfangende Staat unterstellt die erhaltenen Informationen einem Schutzniveau, das demjenigen entspricht, dem die Informationen beim abgebenden Staat ausdrücklich unterstellt gewesen waren (z.B. Klassifizierung als geheim). „Need to know“: Der Zugang zu den Informationen wird im Rahmen der jeweiligen Bedürfnisse ausschliesslich Personen gewährt, deren Aufgabenerfüllung die Kenntnis der klassifizierten Informationen erfordert.