Sie regeln den Austausch klassifizierter Informationen zwischen den jeweiligen Regierungen in allgemeiner Form und unabhängig von der Art der jeweiligen Aktivität und den jeweils betroffenen Dienststellen. Solche Verträge erfassen daher auch den Informationsaustausch des DAP und des SND mit den betroffenen ausländischen Dienststellen (Beispiele: Verträge mit Frankreich, Deutschland, Italien). So legt etwa der Vertrag vom 16. August 2006 mit Frankreich fest: „ …souhaitant garantir la protection des informations et des matériels classifiés échangés ou produits entre les deux Etats ou entre des organismes publics ou privés soumis à leurs