So legt etwa der Vertrag vom 10. November 2006 mit Österreich fest: „Zweck dieser Vereinbarung ist der Schutz der zwischen den Parteien ausgetauschten militärisch klassifizierten Informationen.“ Andere bilaterale Verträge zum Schutz klassifizierter Informationen haben dagegen einen weiter gefassten Geltungsbereich. Sie regeln den Austausch klassifizierter Informationen zwischen den jeweiligen Regierungen in allgemeiner Form und unabhängig von der Art der jeweiligen Aktivität und den jeweils betroffenen Dienststellen.