Einige dieser Verträge betreffen den DAP und den SND nicht, denn sie beziehen sich ausschliesslich auf den Schutz des Informationsaustausches zwischen der schweizerischen Armee und der jeweiligen ausländischen Armee im Rahmen militärischer Aktivitäten (Ausbildung, gemeinsame Übungen, Zusammenarbeit im Bereich der Bewaffnung und der Rüstungstechnologie). Der Bereich des zivilen Nachrichtendienstes wird von diesen Verträgen nicht betroffen (Beispiele: Verträge mit Österreich, Australien, Belgien). So legt etwa der Vertrag vom 10. November 2006 mit Österreich fest: