Vorbehalten bleiben ferner für die Informationsbearbeitung in den Plattformen allfällige Einschränkungen der ausländischen Dienste betreffend die Weitergabe39. 1.3.3. Internationale Regelungen und Usanzen für die Informationsbearbeitung Es bestehen derzeit weder ein multilaterales Abkommen noch völkerrechtliches Gewohnheitsrecht, welches verbindlich die Grundsätze für die Bearbeitung von Informationen festlegt, die von ausländischen Nachrichtendiensten übermittelt werden, oder die den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Nachrichtendiensten des gleichen Landes regelt. 1.3.3.1. Bilaterale Verträge zum Schutz klassifizierter Informationen