grundlage für den Informationsaustausch in den angesprochen Gebieten. Vorbehalten wird in den Weisungen ein bedürfnisgerechter Quellenschutz34; konkretere Vorgaben dazu werden aber nicht gemacht. In Ausführung der Weisungen haben der DAP und der SND eine Vereinbarung35 getroffen, welche die Zusammenarbeit zwischen den beiden Diensten optimieren soll36. Dabei werden insbesondere die Organisation, der Informationstransfer und die Aus-