Diese Weisungen betonen die Selbständigkeit der beiden Dienste in Bezug auf Organisation und Aufgabenerfüllung30, sehen aber für die „Analyse und Auswertung der Themenbereiche Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Proliferation“ eine verstärkte Zusammenarbeit vor31. Die Zusammenarbeit soll einerseits durch die Institutionalisierung von drei so genannten Plattformen für die erwähnten Themenbereiche erfolgen, in denen gemeinsame Analyseprodukte erstellt werden sollen32, andererseits durch Absprachen hinsichtlich der beiderseitigen Kontakte mit ausländischen Diensten und Inlandaktivitäten des SND33. Mit diesen Weisungen schaffen die zuständigen Aufsichtsbehörden eine Rechts-