1.3.3.). Ferner ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Regelungen des BWIS über die Weitergabe von Personendaten ins Ausland auch vom SND eingehalten werden müssen, wenn er solche Informationen vom DAP erhalten hat und dieser sie in Anwendung des BWIS erhoben hat. Beim Vergleich der Regelungen des BWIS und des MG fällt auf, dass die Regelungen über die Informationsbearbeitung einschliesslich der Informationsweitergabe im Bereich der inneren Sicherheit wesentlich dichter und detaillierter normiert sind, als im Bereich der äusseren Sicherheit. Dies ist damit zu erklären, dass die Erkenntnisse im Bereich der inneren Sicherheit gesamthaft gesehen wohl stärker personenbezo-