Entsprechend werden heute das Bundesamt für Polizei (als Obereinheit des dort eingegliederten DAP) und die Direktion für Strategischen Nachrichtendienst im Anhang zur RVOV unter den Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung aufgeführt3. 1.1.2. Besondere Organisationsgrundlagen für den DAP Die formellgesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit des DAP finden sich im Wesentlichen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit4. Verwaltungsorganisatorische Festlegungen werden dabei aber nur wenige gemacht: In Artikel 5