Der Bundesrat genehmigt die Kontakte des DAP und des SND zu ausländischen Diensten. Liegt es in seiner Kompetenz, Auflagen für die Auslandkontakte der Nachrichtendienste zu machen, um den Austausch der vom Ausland erhaltenen Informationen zwischen den beiden Diensten sicherzustellen? 7. Ist der Bundesrat berechtigt, von DAP und SND Informationen eines ausländischen Sicherheits- oder Nachrichtendienstes zu erhalten, inklusive Angabe des Herkunftsdienstes?