„1. Welche Einschränkungen des schweizerischen oder internationalen Rechts gelten für die Weitergabe von Informationen ausländischer Sicherheits- und Nachrichtendienste durch den DAP an den SND, respektive durch den SND an den DAP? Darf bei der Weitergabe solcher Informationen auch der ausländische Dienst genannt werden, von dem die Information stammt? 2. Gelten unterschiedliche rechtliche Einschränkungen, wenn es sich dabei um Informationen über das Inland oder über das Ausland handelt? 3. Gelten unterschiedliche rechtliche Einschränkungen, wenn der SND und der DAP beide mit dem betreffenden ausländischen Dienst Beziehungen unterhalten?