Die Prüfung einer solchen Auslagerungsmöglichkeit wäre zu unterstützen. Es ist auch anzunehmen, dass die Entwicklung im Ausland (z.B. EU-Länder) eher in diese Richtung geht. Die starke Angliederung der vorgenannten kulturellen lnstitutionen an den Bund bzw. in dessen Ministerialverwaltung hängen wohl auch damit zusammen, dass diese früher – bei ihrer Errichtung – als nationale Prestigeobjekte verstanden wurden und sie damit auch Ausdruck VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 326 Interne Abklärung des damals noch neu geschaffenen Bundesstaates sind.