Daneben liessen sich auch die weiteren, bisher nicht in die Struktur des SLM eingebetteten Museen und Sammlungen des Bundes einbinden. Gewisse Tätigkeiten – wie Organisation von Kunstausstellungen – wie sie in der Gesetzgebung über die Kunst enthalten sind, könnten ebenfalls auch eine neugeschaffene öffentliche Organisation ausserhalb der Verwaltung verschoben werden.