Bei einer echten Auslagerung könnten weitere Synergien entstehen, so z.B. bezüglich eines Einbezugs der ebenfalls öffentlich-rechtlichen Stiftung «Pro Helvetia» (diese gilt derzeit nicht mehr als dezentrale Verwaltungseinheit i.S. der RVOG-Gesetzgebung), des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern, des Eidg. Archivs für Denkmalpflege sowie allenfalls auch der «Präsenz Schweiz». Daneben liessen sich auch die weiteren, bisher nicht in die Struktur des SLM eingebetteten Museen und Sammlungen des Bundes einbinden.