Hinsichtlich der bisherigen Haltung bezüglich organisationsrechtlicher Stellung des SLM gibt es eine Aussage in der Botschaft zum BG über die Stiftung schweizerisches Landesmuseum (BBI 2003 535, Ziff. 1 .1 .3.) : "... wurde das Landesmuseum in der Gründungsbotschaft und von einem Teil der Lehre als unselbständige Anstalt bezeichnet. In der Folge wurde es wie ein Bundesamt im Eidg. Departement des lnnern behandelt auch bei der Reorganisation der Bundesverwaltung von 1979. ...".