Ausgeprägt ist die Umschreibung der SLB und SLM als nationale lnstitutionen mit eigenständigen, weit über die dem einer der Amtsleitung direkt unterstellten «Abteilung» üblicherweise zukommenden Kompetenzrahmen hinausgehenden Zuständigkeiten. Diese kommen in Rechtsbereichen wie Gebührenerhebung, Vertragskompetenzen, Kompetenzen im Bereich der Zusammenarbeit mit andern lnstitutionen aber auch bei Bestimmungen über das Beschwerdeverfahren zum Ausdruck. Beispiele: Schweizerisches Landesmuseum: