In der im Anhang der RVOV (SR 172.010.1) aufgeführten Liste der Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung ist unter den dem EDI zugewiesenen Einheiten lediglich das «Bundesamt für Kultur» aufgeführt. Ebenfalls findet weder das SLM noch die SLB in der Organisationsverordnung für das EDI (SR 172.212.1) Erwähnung: In Art. 6 heisst es unter Abs. 3 Bst. e: "Es (das BAK) betreibt und fördert Institutionen, welche der Sammlung, Erhaltung, Erschliessung und Vermittlung von Kulturgut dienen." 3.3 Staatskalender Im Staatskalender sind die beiden Einheiten SLM und SLB als direkt dem BAK unterstellte Untereinheiten aufgeführt. 3.4 Position gemäss Fachgesetzgebung