Die hierarchische Herabstufung der Einheiten SLB und SLM kommt auch in der vom Bundesrat am 18. Oktober 1989 geänderten Aufgabenverordnung (AS 1989 2119) zum Ausdruck, in dem dort in Art. 5 Ziff. 2 die vom SLB und SLM zu erfüllenden Aufgaben nicht unter einer entsprechenden eigenen Überschrift aufgeführt sind, sondern sie lediglich unter der Bezeichnung «Betrieb der Schweizerischen Landesbibliothek ... Schweizerischen Landesmuseums» (Bst. i und k) figurieren. 3.2 Anhang RVOV