Mit der mittels Verordnung vom 18. Oktober 1989 (AS 1989 2116) durch den Bundesrat vorgenommenen Anpassung der Liste der Verwaltungseinheiten in Art. 58 VwOG wurden die bisher eigenständig aufgeführten Einheiten «Schweizerische Landesbibliothek» und «Schweizerisches Landesmuseum» gestrichen. Neu wurde die Bezeichnung «Bundesamt für Kultur» eingeführt. Die beiden Einheiten SLM und SLB sind somit seit dem 1. November 1989 nicht mehr in dieser Liste enthalten. Falls dieser Liste konstitutive Wirkung zuzumessen ist, wären somit die SLM und SLB keine Bundesämter mehr.