Regeste: - Möglichkeit der Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrags, wenn diese darin nicht vorgesehen ist und wenn der Vertragsgegenstand von seiner Natur her nicht zwingend dauerhaft ist - Voraussetzungen, um eine grundlegende Änderung der Umstände geltend machen zu können - Zuständigkeit in der Schweiz für die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrags und die Geltendmachung einer grundlegenden Änderung der Umstände