Regeste: Die Direktion für Völkerrecht hatte sich zu folgenden Fragen zu äussern: Was passiert mit Vorbehalten, die ein früherer Staat in einem völkerrechtlichen Vertrag angebracht hatte, wenn ein neuer Staat in ein Vertragsverhältnis nachfolgt? Gilt die Vermutung, dass die Vorbehalte aufrechterhalten werden? Hat ein Staat, der in einen völkerrechtlichen Vertrag nachfolgt, das Recht, Vorbehalte anzubringen, die der frühere Staat nicht angebracht hatte? Gilt es bei der Beantwortung dieser Fragen zwischen ehemaligen Kolonialländern, die unabhängig wurden, und anderen Nachfolgestaaten zu unterscheiden?