und die Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen Eingriffen zu bewahren (negatorische oder Abwehrfunktion). Die Grundrechte haben darüber hinaus die Bedeutung von fundamentalen Ordnungsprinzipien, die als objektive Grundsatznormen die gesamte Rechtsordnung druchdringen und gegebenenfalls auf Verwirklichung durch schützende, fördernde «positive» Massnahmen angewiesen sind und drängen»114. Il s’agit dès lors, en relation avec la question posée, de s’interroger sur les effets généraux de cette disposition, puis d’examiner la question des obligations positives.