Regeste: 1. Das internationale Recht sieht positive Verpflichtungen des Staates gegenüber Fahrenden vor. Die Konventionsbestimmungen, auf denen die positiven Verpflichtungen gründen, sind integrierender Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung und verpflichten die Behörden vorzusehen, dass Fahrende ihren Lebensstil und ihre Identität bewahren können. Zum heutigen Zeitpunkt gibt es jedoch keine konventionsrechtliche Grundlage, welche es ermöglichen würde, einen justiziablen Anspruch auf die Bereitstellung von Stand- oder Durchgangsplätzen zugunsten Fahrender abzuleiten. 2. Wie das Völkerrecht sieht auch das Verfassungsrecht für die Träger staatlicher