und 34 m. Hinw., sowie zum Ganzen VPB 2016.3, S. 36). 10. Diese Grundsätze müssen auch dann gelten, wenn das von der Prozesspartei im ausländischen Verfahren eingereichte Dokument ein affidavit ist, das ein Mitarbeitender oder eine andere Drittperson bei einer Urkundsperson hat aufnehmen lassen und der Prozesspartei zur Verfügung gestellt hat. Die betreffende Drittperson macht sich ebenfalls nicht strafbar. Die Abgabe einer Erklärung vor einem Notar stellt keine materielle Amtshandlung im Sinne von Erw.