Kläger sind die Liquidatoren einer sich auf den Kaiman-Inseln in Konkursliquidation befindlichen Anlagegesellschaft. Beklagte ist die Gesuchstellerin 3, eine im Handelsregister des Kantons […] eingetragene Aktiengesellschaft, die im Klagezeitpunkt den Namen «[…] AG» trug. Gegenstand ist die Rückforderung von zwischen der Klägerin und der Beklagten geflossenen Zahlungen wegen angeblicher Gläubigerbevorzugung. 3. Der Gesuchsteller 2 ist Präsident des Verwaltungsrats von Gesuchstellerin 3. Der Gesuchsteller 1 ist Mitglied der Geschäftsleitung und Chief Financial Officer derselben. Beide sind zu zweien unterschriftsberechtigt.