Beilage 4) beim Cayman Gericht einreichen zu dürfen. [–] Eventualiter ersuchen die Gesuchsteller um Feststellung, wonach [das] freiwillige Einreichen des Affidavits an das Cayman Gericht zulässig ist und nicht von der Bewilligungspflicht gemäss Art. 271 Ziff. 1 StGB erfasst wird.» 2. Hintergrund des Gesuchs ist ein Zivilverfahren vor dem erwähnten Grand Court of the Cayman Islands. Kläger sind die Liquidatoren einer sich auf den Kaiman-Inseln in Konkursliquidation befindlichen Anlagegesellschaft.