Wie wir schon eingangs zu Frage 1 ausgeführt haben, sind die Kantone frei, Gemeinden vorzusehen oder nicht. Soweit im Bundesrecht Gemeinden erwähnt werden, wären damit im Falle der Abschaffung der Gemeinden in einem Kanton mangels anderer Behörden die Kantonsbehörden angesprochen. Die Gemeindeaufgaben würden also direkt vom Kanton wahrgenommen werden. Dieser wäre frei darin, diese Aufgaben an weitere Behörden oder Körperschaften zu übertragen. Im Kanton Appenzell werden die Aufgaben, die traditionellerweise Gemeinden wahrnehmen, von den Bezirksbehörden als unterster Verwaltungsebene wahrgenommen;