4 Gibt es Bestimmungen des Bundesrechts, die zwingend das Vorhandensein von Gemeinden vorschreiben oder können diese Aufgaben (durch den kantonalen Gesetzgeber) unter vollständiger Aufhebung der kommunalen Ebene dem Kanton übertragen werden? Das Bundesrecht geht zwar verschiedentlich davon aus, dass es Gemeinden gibt. Gemeinden werden deshalb verschiedentlich in der Bundesverfassung erwähnt (neben Art. 50 BV in Art. 37, Bürgerrecht; Art. 75b, Zweitwohnungen; Art. 89, Energiepolitik; Art. 100, Konjunkturpolitik; Art. 128, 129 und 134, Steuern; Art. 189, Autonomiebeschwerde).