Es ist nicht ganz nachvollziehbar, weshalb aus Anlass der Abschaffung aller Gemeinden neu die Bezeichnung «Gemeinde» in den Kantonsnamen aufgenommen werden sollte, obschon es doch gerade keine Gemeinden mehr gäbe. Aus bundesrechtlicher Sicht bestünden aber auch keine Einwände gegen den Namen «Kanton und Gemeinde Schaffhausen», wenn die Kantonsund die Gemeindeebene miteinander verschmolzen würden. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2015, Ausgabe vom 30. März 2015 3 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz