2 Kann aus Sicht des Bundes der bisherige Name «Kanton Schaffhausen» bei einer vollständigen Zusammenlegung der kommunalen mit der kantonalen Ebene, d.h. bei einem vollständigen Verzicht auf die Führung einer eigenständigen Gemeindeebene, beibehalten werden oder muss eine neue Bezeichnung (z.B. «Kanton und Gemeinde Schaffhausen») gewählt werden? Die Aufzählung der Kantone in Artikel 1 der Bundesverfassung hat konstitutive Wirkung: Die Schweizerische Eidgenossenschaft besteht aus den Kantonen, die hier aufgezählt werden.