auch nach dieser Dissertation kann im Übrigen ein kleiner Kanton auf Gemeinden verzichten, wie dies bei Appenzell Innerrhoden ja auch der Fall ist. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang formelle Anforderungen, die bei einer Aufhebung der Gemeindeebene zu beachten sind. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SR 0.102) sieht vor, dass die Gemeinden bei Planungs- und Entscheidprozessen für alle Angelegenheiten, die sie direkt betreffen, rechtzeitig und in geeigneter Weise anzuhören sind (Art. 4 Ziff. 6 der Charta). Bei einer Änderung der Gemeindegrenzen sind sie vorher anzuhören, gegebenenfalls in der Form einer Volksabstimmung (Art. 5 der Charta).