Diese Organisationsautonomie der Kantone scheint uns aus föderalistischer Optik, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität, sinnvoll zu sein. Ein Kanton ist am besten in der Lage, zu beurteilen und zu entscheiden, wie sein Gebiet organisiert sein soll. Die in einer Dissertation vorgebrachte Ansicht, die Kantone seien grundsätzlich verpflichtet, ihr Gebiet in selbständige Gemeinden zu gliedern (Kilian Meyer, Gemeindeautonomie im Wandel, Norderstedt 2011, S. 286), ist eine Einzelmeinung geblieben; auch nach dieser Dissertation kann im Übrigen ein kleiner Kanton auf Gemeinden verzichten, wie dies bei Appenzell Innerrhoden ja auch der Fall ist.